Finanzielle Hilfen für schwangere Frauen

Sie sind in einer Notlage? Die Bundestiftung Mutter und Kind kann hier eine Hilfe sein

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ bietet finanzielle Hilfen für Frauen, die durch eine Schwangerschaft in eine Notlage geraten sind. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben, können Sie Hilfe in unserer Beratungsstelle beantragen. Dazu müssen Sie Ihre Schwangerschaft nachweisen.

Eine Hilfe aus Mitteln der Bundesstiftung ist nur möglich, wenn:

  • andere Sozialleistungen nicht ausreichen,
  • andere Sozialleistungen nicht gewährt werden,
  • Sie über ein geringes Einkommen verfügen.

Wir stehen Ihnen helfend zur Seite. Auf Leistungen der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch.

Sie haben Fragen zur Bundesstiftung? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.